Mitarbeiterbeurteilung
Als Grundlage dient das Personalgesetz und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung des Kantons Zürichs sowie die Schulordnung (D1.1-01) der BFS.
Lehrpersonen |
Die BFS hält sich an die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen.
Die Qualifikationsprädikate werden im Dokument D1.3-01 erläutert. Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:
Die Schulleitungs- und Schulkommissionsmitglieder beurteilen den Unterricht gemäss den Kriterien im Formular (F1.3-01) Unterrichtsbeurteilung und Verfassen einen Beurteilungsbericht (F1.3-02) zuhanden der Schulkommission.
Im Bild B1.3-01 wird veranschaulicht, wie die einzureichende Semesterplanung und Klassenbeschreibung in etwa aussehen könnte.
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Verwaltung |
Die Mitarbeiterbeurteilung von Verwaltungsangestellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt.
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Abteilungs-leitung |
Der Rektor und der Schulkommissionspräsident beurteilen die Abteilungsleitungen regelmässig und gemäss den Beurteilungskriterien des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes. |