1.3  Schulleitung und Rektorat


Mitarbeitendenbeurteilung

 

Als Grundlage dient das Personalgesetz (PG) und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) des Kantons Zürichs sowie die Schulordnung der BFS (D1.1-01).

 

 

Lehrpersonen

Die BFS hält sich an die vom Kanton gesetzten Rahmenbedingungen zur Mitarbeitendenbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen.

Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:

  • SLB: Systematische Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeteter Anstellung
  • ZB: Systematische Zwischenbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeter Anstellung
  • LB: Leistungsbeurteilung von Lehrpersonen in befristeter Anstellung

Im Prozess P1.3-05 Mitarbeitendenbeurteilung Lehrpersonen sind die administrativen Schritte aufgeführt.

 

Die Schulleitungs- und Schulkommissionsmitglieder beurteilen den Unterricht gemäss den Kriterien des Beobachtungsblatts für den Unterricht und verfassen einen Beurteilungsbericht zuhanden der Schulkommission.

 

Die Wegleitung MAG und MAB im internen Bereich der BFS gibt Auskunft über die inhaltlichen Anforderungen.

 

 

 

Zentrale Dienste

Die Mitarbeitendenbeurteilung von Verwaltungsangstellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt.