1.3  Schulleitung und Rektorat


Mitarbeiterbeurteilung

 

Als Grundlage dient das Personalgesetz  und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung des Kantons Zürichs sowie die Schulordnung (D1.1-01) der BFS.

 

Lehrpersonen

Die BFS hält sich an die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen.

 

Die Qualifikationsprädikate werden im Dokument D1.3-01 erläutert. Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:

  • Systematische Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeter Anstellung (P1.3-01)
  • Systematische Zwischenbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeter Anstellung (P1.3-02)
  • Leistungsbeurteilung von Lehrpersonen in befristeter Anstellung (P1.3-04)

 

Die Schulleitungs- und Schulkommissionsmitglieder beurteilen den Unterricht gemäss den Kriterien im Formular (F1.3-01) Unterrichtsbeurteilung und Verfassen einen Beurteilungsbericht (F1.3-02) zuhanden der Schulkommission.

 

Im Bild B1.3-01 wird veranschaulicht, wie die einzureichende Semesterplanung und Klassenbeschreibung in etwa aussehen könnte.

 

Verwaltung

Die Mitarbeiterbeurteilung von Verwaltungsangestellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt.

 

Abteilungs-leitung

Der Rektor und der Schulkommissionspräsident beurteilen die Abteilungsleitungen regelmässig und gemäss den Beurteilungskriterien des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.