1.3  Schulleitung und Rektorat


Mitarbeiterbeurteilung

 

Als Grundlage dient das Personalgesetz und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung des

Kantons Zürichs sowie die Schulordnung (D1.1-01) der BFS.

 

Lehrpersonen

Die BFS hält sich an die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen.

 

Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:

  • SLB: Systematische Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeter Anstellung
  • ZB: Systematische Zwischenbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeter Anstellung
  • LB: Leistungsbeurteilung von Lehrpersonen in befristeter Anstellung

Im Prozess P1.3-05 Mitarbeiterbeurteilung Lehrpersonen sind die administrativen Schritte aufgeführt.

 

Die Schulleitungs- und Schulkommissionsmitglieder beurteilen den Unterricht gemäss den Kriterien vom Beobachtungsblatt für den Unterricht und verfassen einen Beurteilungsbericht zuhanden der Schulkommission.

 

Die Wegleitung MAG und MAB im internen Bereich gibt Auskunft über die Inhaltlichen Anforderungen.

 

Zentrale Dienste

Die Mitarbeiterbeurteilung von Verwaltungsangestellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt.