Mitarbeiterbeurteilung
Als Grundlage dient das Personalgesetz und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung des
Kantons Zürichs sowie die Schulordnung (D1.1-01) der BFS.
Lehrpersonen |
Die BFS hält sich an die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen.
Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:
Im Prozess P1.3-05 Mitarbeiterbeurteilung Lehrpersonen sind die administrativen Schritte aufgeführt.
Die Schulleitungs- und Schulkommissionsmitglieder beurteilen den Unterricht gemäss den Kriterien vom Beobachtungsblatt für den Unterricht und verfassen einen Beurteilungsbericht zuhanden der Schulkommission.
Die Wegleitung MAG und MAB im internen Bereich gibt Auskunft über die Inhaltlichen Anforderungen.
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Zentrale Dienste |
Die Mitarbeiterbeurteilung von Verwaltungsangestellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt.
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