4.3  Unterrichtsdurchführung


 

Allgemeine Hinweise für Lehrpersonen der ErBi

Das Dokument Allgemeine Hinweise für Lehrpersonen ergänzende Bildung (D4.3-01) ermöglicht Lehrpersonen, sich einen groben Überblick über die Bestimmungen der Ergänzenden Bildung zu verschaffen.

 

Richtlinien für

Lehrpersonen zum KNW

Die Kompetenznachweise werden nach bestimmten Richtlinien   durchgeführt (D4.3-02)

 

Kompetenznachweis/

Schriftliche Arbeiten

Jedes Modul wird mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen. Die Absolventinnen / Absolventen melden sich für die Modulprüfung zu Beginn des Moduls an (F4.3-01).

Jeder Kompetenznachweis ist mit einem Titelblatt (F4.3-02) versehen.

Die schriftlichen Arbeiten unterliegen folgenden Formvorschriften (D4.3-03). Die Absolventinnen / Absolventen sind verpflichtet bei schriftlichen Arbeiten eine Urheberschaftserklärung (F4.3-03) zu unterschreiben.

 

Lehrmittel

In der Ergänzenden Bildung zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung EFZ sowie zur Assistentin / zum Assistenten Gesundheit und Soziales werden die Lehrmittel aus dem Careum-Verlag verwendet.

 

Gesuch um Nachteilsausgleich

Absolventinnen / Absolventen mit Beeinträchtigung und/oder   Lernstörungen können einen Nachteilsausgleich für die schriftliche Prüfung zu Beginn des Moduls beantragen.