Allgemeine Hinweise für Lehrpersonen der ErBi |
Das Dokument Allgemeine Hinweise für Lehrpersonen ergänzende Bildung (D4.3-01) ermöglicht Lehrpersonen, sich einen groben Überblick über die Bestimmungen der Ergänzenden Bildung zu verschaffen.
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Richtlinien für Lehrpersonen zum KNW |
Die Kompetenznachweise werden nach bestimmten Richtlinien durchgeführt (D4.3-02)
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Kompetenznachweis/ Schriftliche Arbeiten |
Jedes Modul wird mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen. Die Absolventinnen / Absolventen melden sich für die Modulprüfung zu Beginn des Moduls an (F4.3-01). Jeder Kompetenznachweis ist mit einem Titelblatt (F4.3-02) versehen. Die schriftlichen Arbeiten unterliegen folgenden Formvorschriften (D4.3-03). Die Absolventinnen / Absolventen sind verpflichtet bei schriftlichen Arbeiten eine Urheberschaftserklärung (F4.3-03) zu unterschreiben.
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Lehrmittel |
In der Ergänzenden Bildung zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung EFZ sowie zur Assistentin / zum Assistenten Gesundheit und Soziales werden die Lehrmittel aus dem Careum-Verlag verwendet.
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Gesuch um Nachteilsausgleich |
Absolventinnen / Absolventen mit Beeinträchtigung und/oder Lernstörungen können einen Nachteilsausgleich für die schriftliche Prüfung zu Beginn des Moduls beantragen. |