2.2  Lehrpersonen


Klassenlehrpersonen

Die Klassenlehrperson ist die erste Ansprechperson für die Lernenden. Die Pflichten der Klassenlehrperson sind im Dokument D2.2-03 genauer umschrieben. Mit den Klassen des 2. und 3. Lehrjahrs führt die Klassenlehrperson zu Beginn des Schul-jahres diejenigen administrativen Aufgaben durch, welche im Dokument D2.2-02 beschrieben sind.

 

Klassenführung

Mit Hilfe des Leitfadens «Umgang mit Störungen im Unterricht» D2.3-01 soll eine einheitliche Schulhauskultur an der BFS gewährleistet werden.

 

Weiterbildung

Lehrpersonen sind angehalten, sich regelmässig weiter zu bilden. Mit dem Schu-lungsantrag F1.1-01 kann eine finanzielle Unterstützung durch die BFS beantragt werden.

 

Mentorat

Jede neue Lehrperson wird durch ein Mentorat und diverse Einführungsmodule in die Organisation und Schulhauskultur der BFS eingeführt.

 

Die Termine des Einführungstages und der Module sind dem Dokument Einführung neuer Lehrpersonen - Module zu entnehmen. Demgegenüber enthält das Dok-ument Einführung neuer Lehrpersonen (Mentorat) ergänzend zu den Modulen diejenigen Informationen, welche der/die Mentor/-in an die neuen Lehrpersonen weitergibt.

 

Urlaub

Ein Urlaubsgesuch muss mit dem Formular F2.2-02 rechtzeitig bei der Abteilungs-leitung mit einem Vorschlag für die Stellvertretung eingereicht werden.

 

Mitarbeitenden-

beurteilung

Genaue Informationen sind im BFS-Guide unter 1.3 Schulleitung und Rektorat zu finden.