IT Support |
Mit der Umstellung auf BYOD (Bring Your Own Device) haben sich die Supportaufgaben gewandelt. Das Dokument D6.4-02 regelt den IT Support aller privaten elektronischen Geräte, die in den Schulhäusern der BFS Winterthur benutzt werden.
|
Anleitung Telefonie
|
Die internen Regelungen betreffend der automatischen Vermittlung, dem Rufverlauf, der Telefonumleitung, der VoiceMail und weiteren Dingen in Zusammenhang mit der Telefonie sind in den Anleitungen Telefonie für Pikett HTD (P6.4-02), für die Administration (P6.4-03) und für die Schulleitung (P6.4-04 ) beschrieben.
|
Arbeitsgeräte für Lehrpersonen
|
Die Richtlinie D6.4-05 regelt die Bereitstellung portabler elektronischer Arbeitsgeräte (Notebooks) für Lehrpersonen zur Nutzung im Unterricht und deren Rahmenbedingungen. Entsprechende Gesuche sind mit dem Formular F6.4-01 einzureichen.
|
Ausleihe ICT-Tagesgeräte
|
Das Dokument D6.4-08 regelt die Bedingungen, unter denen die BFS Winterthur ICT-Geräte an Lernende ausleiht. Zudem kann im äussersten Notfall - wenn ein persönliches ICT-Gerät nicht funktioniert oder gerade repariert wird - gegen Vorweisung eines offiziellen Ausweis ein Gerät beim Helpdesk Mühletal (M012) oder auf dem Sekretariat Pionierpark (P118) für einen Schultag ausgeliehen werden.
In beiden Fällen wird das Formular F6.4-02 angewendet. Dies gilt nicht für vergessene Laptops.
|
ICT-Nutzungs-bestimmungen |
Die Nutzungsrichtlinie der IKT-Systeme D6.4-09 regelt die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln und Geräten. Darin sind auch die Folgen bei Verstössen gegen diese Regeln beschrieben.
|
Einführungswochen Modul ICT 1
|
Für neu eintretende Lernende gibt es folgende Checklisten betreffend der Einführungswoche des Moduls ICT 1:
Allgemeinen Abteilung: F6.4-04 Abteilung Soziale Berufe: F6.4-05 |